Die Fördermittelzuschüsse und Kredite richten sich immer nach den geplanten Maßnahmen.
Hierbei wird von den Fördermittelgebern zwischen Neubau und Bestandssanierung unterschieden.
Grundsätzlich gilt, dass jedes Gebäude individuell zu betrachten ist.
Als Eigentümer einer Bestandsimmobilie haben Sie die Möglichkeit sich zu entscheiden, ob Sie mit Hilfe von Sanierungsmaßnahmen für Ihr Objekt eine bessere Effizienzhausstufe erreichen möchten, oder ob Sie für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudeverbesserung Zuschüsse beantragen möchten.
Wichtig: Die Förderzuschüsse richten sich derzeitig nach der Anzahl der Wohneinheiten.
Zusätzlich können die Kosten des Energieberaters mit bis zu 50% gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist immer die Bewilligung des jeweiligen Fördermittelantrages durch den Zuschussgeber.
Sprechen Sie uns gerne an, wir beraten Sie gerne und Prüfen mit Ihnen zusammen, welche Fördermittel für Sie am geeignetsten sind.